Wie erschwere ich einen Einbruch (mechanisch)?

  • Schließen und verriegeln aller zugänglichen Fenster und Balkontüren, wenn man das Objekt verlässt - gekippte Fenster und Balkontüren gelten versicherungstechnisch als offen!
  • Bewusstes Versperren von Türen - Türen, die lediglich durch die Falle gesichert sind, gelten ebenfalls versicherungstechnisch als offen!
  • Durch zusätzliche und auch von außen als solche erkennbare Sicherungsmaßnahmen siehe folgende Aufzählung).
  • Nur erschwert übersteigbare Zäune, Mauern, Gartengitter, Zufahrtstore (zB. Mindesthöhe 2m).
  • Einbau von gemäß ihrem Widerstandsgrad zertifizierten Fenstern und Türen (RC1N bis RC6, früher WK2 bis 6).

Für versperrbare Zugangstüren

  • Schutzbeschläge und Schutzrosetten
  • Panzerriegel bzw. Querriegel
  • Mehrfachverriegelungen
  • Anbringen von Zusatzschlössern
  • Verwendung von qualitativ hochwertigen Sicherheitszylindern und Sicherheitsschlössern
  • Aushebesicherungen für nach außen öffnende Türen (Bänder außen sind angreifbar)

Für zugängliche Fenster und Balkontüren

  • Anbringen zusätzlicher mechanischer Sicherungen. Etwa: versperrbare Fenstergriffe mit und ohne Zusatzriegel (ohne nur bei eigeschlagener Scheibe wirksam!), bandseitige Zusatzverrieglungen, Stangenschlösser, Teleskopstangen
  • Anbringen von Gittern oder Sicherheitsrollos, Rollladensicherungen
  • Sicherheitsverglasungen
  • Nachträgliches Anbringen von Sicherheitsfolien an bereits vorhandenen Scheiben
  • Falls möglich Ersatz der vorhandenen Verriegelungen durch solche mit erhöhtem Aufbruchsschutz (abhängig von Alter und Hersteller).

Sonstiges

  • Anbringen von Sicherungen an Kellerschachtgittern
  • Sicherung von Leitern, die sich am Grundstück befinden
  • Vermeidung von Aufstiegshilfen am Gebäude zu Balkonen oder Terrassen der Obergeschosse (etwa Rankhilfen für Pflanzen, erhöhter Abstand von Regenrohren)
  • Bewegungsgesteuerte Außenbeleuchtung an allen Gebäudeseiten und Nebengebäuden
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